Vorbei die goldenen Zeiten, als sich so manch vorfreudiger Schüler nicht nur in der für ihn gedachten Plattform SchülerVZ registrierte, sondern auch die Schwesterplattform StudiVZ mit seinem Profil bereichern durfte - denn das StudiVZ führt am 9. Januar 2008 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ein.
In den AGB heißt es unter anderem:
Zur Immatrikulation zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Minderjährigen ist die Teilnahme am studiVZ-Netzwerk untersagt.Demzufolge wäre nicht nur das Anmelden als unter 18-Jährige(r) nicht mehr möglich. Es müssten rein rechtlich gesehen auch sämtliche Profile von Minderjährigen auf der Plattform gelöscht werden. In der aktuellen FAQ gibt es dazu noch nichts zu lesen.
Heidewitzka! Man darf gespannt sein, wie Verwaltungsaufwand, Reaktionen und Proteste zum neuen Jahr das StudiVZ durchschütteln werden.
Ich persönlich finde den Schritt wichtig und richtig, denn eine derartige Plattform muss eine klare Ausrichtung haben. Die Durchsetzung mit etlichen Schüler-Profilen, die vom Abitur noch weit entfernt waren, standen der StudiVZ-Idee lange schon entgegen.
Ein neue Profilierung scheint indes sehr wichtig für die Gründer, schließlich kommt jetzt auch noch Facebook nach Deutschland...